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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kinokarte

Version 17.3.2021

Die Kinokarte ist die Kundenkarte der Arthouse Commercio Movie AG und der Neugass Kino AG und berechtigt zum bargeldlosen Bezug von Kino-Tickets im Gegenwert der jeweils gültigen Kino-Eintrittspreise, sofern auf der Kinokarte genügend Guthaben vorhanden ist. Vertragspartner der KarteninhaberInnen sind:

Arthouse Commercio Movie AG,
Kreuzstrasse 2
8008 Zürich
044 250 55 00, office@arthouse.ch
für folgende Kinos in Zürich:
Arthouse Le Paris
Arthouse Movie 1+2
Arthouse Piccadilly 1+2

 

Neugass Kino AG
Röntgenstr. 22
8005 Zürich
044 277 65 65
mail@neugasskino.ch
für folgende Kinos in Zürich:
Riffraff 1-4
Houdini 1-5
und in Luzern:
Bourbaki 1-4

 

Der Vertragspartner, bei dem die Kinokarte gekauft wird, ist der kontoführende Kartenherausgeber. Die Kartenherausgeber akzeptieren gegenseitig die Kinokarte und ermöglichen so den KarteninhaberInnen die bargeldlose Bezahlung und den vergünstigten Eintritt in die genannten Kinos. Wird eine Kinokarte bei einem der genannten Kinos mit Geld geladen, wird das Geld beim kontoführenden Kartenherausgeber gutgeschrieben. Gültig ist die Kinokarte in allen Kinos, die das Kinokarte-Logo an der Kasse angebracht haben respektive gemäss den Angaben auf www.kinokarte.ch. Die Kinokarte ist zeitlich unbeschränkt gültig.

Für den Kauf und Gebrauch gelten die folgenden Bedingungen: Beim Kauf der Kinokarte ist eine einmalige Gebühr von CHF 25.00 zu entrichten. Der Mindestladebetrag ist CHF 50.00, der Höchstladebetrag ist CHF 500.00. Ein Restguthaben wird beim Kauf von regulären Kino-Tickets angerechnet. Sonst sind Teilzahlungen mit der Kinokarte, Rück- oder Barauszahlungen ausgeschlossen. Das auf der Kinokarte geladene Guthaben kann unter Vorweisen der Kinokarte an den Kassen der teilnehmenden Kinos erfragt oder mittels Login auf den Websites der Kartenherausgeber (www.arthouse.ch, riffraff.ch, www.kinohoudini.ch oder kinobourbaki.ch) oder in der App «Kinotickets» abgefragt werden. Die Kinokarte ist persönlich und nicht übertragbar. Die KarteninhaberInnen können pro Vorstellung so viele Tickets kaufen, wie sie Guthaben geladen haben.

Für Kinoeintritte gelten die Eintrittspreise gemäss Preisanschlag an der Kasse respektive bei Online-Kauf gemäss den Angaben im Ticket-Shop. Die Kinokarte berechtigt zum ermässigten Eintritt in reguläre Vorstellungen, wobei üblicherweise eine Reduktion von CHF 5.00 gewährt wird und der Minimalpreis (CHF 13.00 im Kino Bourbaki, CHF 14.00 in den Kinos Riffraff und Houdini und CHF 13.00 in den Kinos der Arthouse Commercio Movie AG) nicht unterschritten wird. Ausgenommen sind Spezialvorstellungen wie beispielsweise Kino am Montag, LunchKino, Festivals usw. Zudem ist jede Kumulation von Ermässigungen der Kinokarte einerseits und Kino am Montag, LunchKino, AHV, IV, Legi, Kinder etc. andererseits ausgeschlossen. Die Reduktion wird nur gewährt, wenn der Kaufpreis eines Tickets gänzlich mit der Kinokarte bezahlt wird.

Die Kartenherausgeber übernehmen bei Missbrauch, Beschädigung oder Verlust der Kinokarte gegenüber den KarteninhaberInnen keinerlei Haftung; die KarteninhaberInnen sind bei Verlust der Karte für das sofortige Sperren verantwortlich. Jede Art von Kartenmissbrauch berechtigt die Kartenherausgeber und deren Partner zum ersatzlosen Einzug der Kinokarte.

Die Kinokarte kann beim kontoführenden Kartenherausgeber gesperrt und damit für Dritte unbrauchbar gemacht werden. Dazu benötigt der Kartenherausgeber die Angabe der bei der Registration der Kinokarte verwendeten E-Mailadresse sowie die Kartennummer. Zusätzlich können KarteninhaberInnnen gegen persönliches Vorweisen eines amtlichen Ausweises, der auf die Person ausgestellt ist, auf welche die Kinokarte registriert wurde, an den Kassen der teilnehmenden Kinos die Kinokarte wieder frei schalten oder das geladene Guthaben auf eine neue Karte übertragen lassen. Bei Verlust oder funktionsstörender Beschädigung der Karte wird sie vom kontoführenden Kartenherausgeber gegen eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.00 ersetzt bzw. ausgetauscht.

Die Daten von KarteninhaberInnen werden von den Kartenherausgebern vertraulich behandelt. Sie werden zu Abrechnungszwecken zwischen den Kartenherausgebern und ihren Partnern ausgetauscht. Sie werden für Werbezwecke der Kartenherausgeber und auf Kundenwunsch (Anwahl der entsprechenden Optionen bei der Registrierung) zum Versand der Partner-Newsletter und Einladungen an Vorpremieren verwendet.

Adressänderungen können KarteninhaberInnen schriftlich unter Angabe der Kartennummer gegenüber ihrem Kartenherausgeber oder online auf den Websites der Kartenherausgeber (www.arthouse.ch, www.riffraff.ch, www.kinohoudini.ch und www.kinobourbaki.ch) oder in der App «Kinotickets» vornehmen. Die Kartenherausgeber behalten sich vor, die Kinokarte jederzeit gegen Auszahlung des geladenen Guthabens einzuziehen. Sie behalten sich ausserdem vor, einseitig die AGB jederzeit zu ändern. Die gültige Version der AGB ist auf www.kinokarte.ch veröffentlicht.