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Der Vertragspartner bei dem die kinokarte.ch gekauft wird, ist der kontoführende Kartenherausgeber. Die Kartenherausgeber akzeptieren gegenseitig die kinokarte.ch und ermöglichen so den KarteninhaberInnen die bargeldlose Bezahlung und den vergünstigten Eintritt in die genannten Kinos. Wird eine kinokarte.ch bei einem der genannten Kinos mit Geld geladen, wird das Geld beim kontoführenden Kartenherausgeber gutgeschrieben. Die kinokarte.ch ist zeitlich unbeschränkt gültig. Für den Kauf und Gebrauch gelten die folgenden Bedingungen: Die Kinokarte ist persönlich und nicht übertragbar. Die KarteninhaberInnen können pro Vorstellung so viele Tickets kaufen, wie sie Guthaben geladen haben. Für Kinoeintritte gelten die Eintrittspreise gemäss Preisanschlag an der Kasse, respektive gemäss den Angaben im Ticket-Shop beim Onlinekauf (nachfolgend Preisanschlag). Die kinokarte.ch berechtigt zum ermässigten Eintritt in reguläre Vorstellungen, wobei üblicherweise eine Reduktion von CHF 3.– gewährt wird und der Minimalpreis von CHF 12.- nicht unterschritten wird. Ausgenommen sind Spezialvorstellungen wie beispielsweise Kino am Montag, LunchKino, Festivals usw. und zudem ist jede Kumulation von Ermässigungen der kinokarte.ch einerseits und Kino am Montag, LunchKino, AHV, IV, Legi, Kinder etc. andererseits, ausgeschlossen. Die Reduktion wird nur gewährt, wenn der Kaufpreis eines Tickets gänzlich mit der kinokarte.ch bezahlt wird. Die Kartenherausgeber übernehmen bei Missbrauch, bei Beschädigung oder bei Verlust der kinokarte.ch gegenüber den KarteninhaberInnen keinerlei Haftung; die KarteninhaberInnen sind bei Verlust der Karte für das sofortige Sperren verantwortlich. Jede Art von Kartenmissbrauch berechtigt die Kartenherausgeber und deren Partner zum ersatzlosen Einzug der kinokarte.ch. Gegen Bekanntgabe der Kartennummer kann die kinokarte.ch beim kontoführenden Kartenherausgeber gesperrt und damit für einen Dritten unbrauchbar gemacht werden. Gegen Angabe der Kartennummer und Vorweisen eines amtlichen Ausweises, der auf die Person ausgestellt ist, auf welche die kinokarte.ch registriert wurde, kann die kinokarte.ch wieder frei geschaltet oder das geladene Guthaben auf eine neue Karte übertragen werden. Bei Verlust oder funktionsstörender Beschädigung der Karte wird sie vom kontoführenden Kartenherausgeber gegen eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.– ersetzt bzw. ausgetauscht und das geladene Guthaben gegen Angabe der Kartennummer und Vorweisen eines amtlichen Ausweises, der auf die Person ausgestellt ist, auf welche die kinokarte.ch ausgestellt ist, auf die neue Karte übertragen. Die Daten von KarteninhaberInnen werden von den Kartenherausgebern vertraulich behandelt. Sie werden zu Abrechnungszwecken zwischen den Kartenherausgebern und ihren Partnern ausgetauscht. Sie werden für eigene Werbezwecke der Kartenherausgeber und auf Kundenwunsch (anwählen der entsprechenden Optionen bei der Registrierung) zum Versand der Partner-Newsletter und für die Einladung an Vorpremieren verwendet. Adressänderungen können KarteninhaberInnen schriftlich unter Angabe der Kartennummer gegenüber ihrem Kartenherausgeber oder online wie folgt vornehmen: Die Kartenherausgeber behalten sich vor, die kinokarte.ch jederzeit gegen Auszahlung des geladenen Guthabens einzuziehen. Die Kartenherausgeber behalten sich vor, einseitig die AGB jederzeit zu ändern. Die gültige Version der AGB ist auf www.kinokarte.ch veröffentlicht.
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